Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Liste von Fragen, die uns bei Erstgesprächen immer wieder begegnen, und natürlich die dazugehörigen Antworten.

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Inhalt

Was ist ambulant Betreutes Wohnen?

Der Begriff "Betreutes Wohnen" ist im neuen Sozialgesetzbuch 9 ersetzt worden durch "Assistenzleistung" bei der Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum (im folgenden "Wohnassistenz" genannt) und umfasst auch noch weitere Leistungen.

Wer bezahlt diese Wohnassistenz?

Kostenträger ist der Landschaftsverband Rheinland, Dezernat 7, 50663 Köln (Tel.: 02 21 / 80 90). Für Menschen, die ALG 2 (Hartz 4), Sozialhilfe oder Grundsicherung nach SGB 12 erhalten, ist die Wohnassistenz kostenlos.

Muss ich bei einem höheren Einkommen oder Vermögen zu den Kosten beitragen?

Die Grenzen für die Beteiligung der Antragstellerinnen an den Kosten sind seit dem 01.01.2020 erheblich erhöht worden.
Aus seinem Vermögen muss zu den Kosten nur noch beitragen, wer über mehr als 57.330,- EUR (2020) verfügt.
Aus seinem Einkommen muss zu den Kosten nur beitragen, wer im Jahr 2020 bei sozialversicherungspflichtiger oder selbständiger Tätigkeit mehr als 32.487 EUR bei nicht sv-pflichtiger Beschäftigung mehr als 28.665 EUR verdient und wer (eine) höhere Rente(n) als 22.932 EUR bezieht. Von dem jeweils übersteigenden Betrag müssen 2% eingesetzt werden.
Selbstgenutztes Wohneigentum muss nicht eingesetzt werden.

Die genaue Berechnung nimmt der LVR im Einzelfall vor.

Müssen sich meine Eltern oder Angehörigen an den Kosten beteiligen?

Nein, bei der Eingliederungshilfe wie z.B. Assistenzleistungen nach SGB 9 nicht. Vermögen wird nicht berücksichtigt.

Muss ich eine eigene Wohnung haben?

Nein, die Wohnraumbeschaffung gehört zu den Leistungen der Wohnassistenz. Ein Antragsteller kann wohnungslos sein, in einer Wohngemeinschaft oder bei den Eltern wohnen.
Da der Bonner Wohnungsmarkt sehr angespannt ist, ist die Wohnungssuche sehr langwierig.

Wie viel Betreuungszeit steht mir pro Woche zu?

Der Umfang der Betreuung wird im gemeinsam erstellten Hilfeplan ermittelt und beim zuständigen Kostenträger, dem Landschaftsverband Rheinland, beantragt. Dieser bewilligt eine festgelegte Anzahl an Stunden, die über den gesamten Betreuungszeitraum individuell verteilt wird. Die Verteilung richtet sich nach Ihrem jeweils aktuellen Hilfebedarf. Die durchschnittliche Betreuungszeit im ambulant Betreuten Wohnen in Bonn lag in der Vergangenheit bei rund 2,5 Wochenstunden.

Was ist Hilfe zum selbständigen Wohnen?

Dieser Begriff ist durch die "Leistungen für Wohnraum" gemäß SGB 9 ersetzt worden.

Ist Betreutes Wohnen eine rechtliche Betreuung?

Im neuen SGB 9 gibt es kein Betreutes Wohnen mehr, sondern Assistenzleistungen. Diese haben mit einer rechtlichen Betreuung nichts zu tun.

Für eine rechtliche Betreuung ist ein richterlicher Beschluss erforderlich, der dem Betreuer Vollmachten für bestimmte Bereiche wie Finanzen, Gesundheit usw. verleiht. Für das Betreute Wohnen hingegen ist weder ein solcher Beschluss noch eine Bevollmächtigung nötig. Wir schließen mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab, in dem die Einzelheiten der Zusammenarbeit geregelt werden. Der Vertrag wird in der Regel für die Dauer von einem Jahr geschlossen und ist jederzeit kündbar.

Gibt es eine Altersgrenze für das Betreute Wohnen?

Ja, für Jugendliche und junge Erwachsene ist bis zu einem bestimmten Alter die Jugendhilfe zuständig. Die Entscheidung hierüber wird im Einzelfall vom Landschaftsverband Rheinland oder dem Jugendamt getroffen. Für das Alter "nach oben" gibt es keine Altersgrenze.

Helfen Sie mir bei der Antragstellung von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Grundsicherung?

Ja, wenn Sie die Voraussetzungen für die Wohnassistenz erfüllen und eine dauerhafte Betreuung durch Kompass Bonn geplant ist.

Ist die Wohnassistenz (ehemals Betreutes Wohnen) bei Kompass Bonn ein Wohnheim?

Nein, wir betreuen Sie ambulant in ihrer eigenen Wohnung im vereinbarten Umfang und helfen Ihnen, ihre Selbständigkeit aufrechtzuerhalten und Ihre Lebensqualität in Ihrem gewohnten Umfeld zu verbessern.
Wohnheime werden jetzt "besondere Wohnformen" genannt.

Welche Voraussetzungen muss ich für Assistenzleistungen (Wohnassistenz) bei Kompass Bonn erfüllen?

Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bonn oder im Rhein-Sieg-Kreis haben. Außerdem benötigen Sie ein fachärztliches Kurzattest, in dem Ihre Diagnose und eine seelische Behinderung (z.B. Psychose, Depression, Borderline-Störung, Angststörung, Persönlichkeitsstörung, Posttraumatische Belastungsstörung, Suchterkrankung) bescheinigt wird.

Den formellen Antrag und den Hilfeplan für den Landschaftsverband Rheinland erarbeiten wir auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen.

Wie lange kann ich Hilfe bekommen?

So lange wie Sie sie brauchen. Die Assistenzleistungen werden in der Regel für Zeiträume von ein bis zwei Jahren bewilligt. Danach muss ein Folgeantrag und ein neuer Hilfeplan erstellt werden.